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Wussten Sie schon?
Bundesweite Förderung - die Kaufprämie für das umweltfreundliche Lastenrad mit Elektromotor

Was wird gefördert?
Lastenräder mit Zuladungskapazität von mind. 120 kg. Für die Förderfähigkeit muss das Lastenfahrrad lediglich mehr Volumen aufnehmen können, als ein herkömmliches Fahrrad.

Umfang der Förderung
Die Förderung beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Freiberufler, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige Vereine und Verbände, jedoch keine Privatpersonen. Für die Bewilligung eines Förderantrags ist die gewerbliche Nutzung plausibel nachzuweisen.

Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag dafür kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Hier entlang zum Antrag.

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